ePA Softstart 29.04.2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 29. April 2025 gesetzlich freigegeben. Die Verpflichtung dazu ist im Herbst geplant, wenn die ganzen „Kinderkrankheiten“ ausgemerzt sind und ein flüssiger Betrieb gewährleistet werden kann.

In unserer Praxis können wir direkt am 29. April die ePA noch nicht anbieten, da auch unser Praxis-Software Hersteller erst ab diesem Datum die ePA zuverlässig testen kann.
Eine Freischaltung der ePA für uns als Praxis ist deshalb noch nicht erfolgt.

Der Start der ePA bei uns kann frühestens nachdem dies Hersteller Tests erfolgreich abgeschlossen sind und unser Praxisteam umfassend für die Nutzung geschult wurde.
Ihre Datensicherheit und eine reibungslose Anwendung haben für uns oberste Priorität.

Sobald wir die ePA sicher und zuverlässig nutzen können, werden wir Sie als Update umgehend auf dieser Seite informieren.

Auch nach erfolgreicher Einführung der ePA können wir Ihre Akte nur dann füllen, wenn dadurch die medizinische Patientenversorgung nicht beeinträchtigt ist.
In dem Fall werden wir Ihnen Vorort mitteilen, dass ein Upload bzw. Download auf einen anderen Tag verschoben werden muss.
Gerade in den ersten Wochen ist von einer Überlastung der Server der Aktenserver zu rechnen, da überdurchschnittlich viele Patienten Zugriff auf Ihre Akte testen möchten.

Da die ePA nur eine mit sogenannten Metadaten versehene Datei (zB. ein Befund) hochladen kann, wird es nach aktuellem Stand leider unmöglich sein alte Befunde vor dem ePA Zeitalter in die Akte hoch zu laden. Wir wüschen uns natürlich noch eine Weiterentwicklung der ePA Funktionen, die ein Hochladen als Archiv möglich macht, dies liegt allerdings nicht unserem Einflussbereich.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendigen Schritte und hoffen, Ihnen die ePA bald anbieten zu können.

Ihr Praxisteam